Bei Übersetzungen entscheidet die Frage, wofür der Text gebraucht wird. Für eine interne E-Mail genügt maschinelle Übersetzung. Für einen Vertrag, eine Bedienungsanleitung oder Marketingmaterial nicht – dort führen kleine Bedeutungsverschiebungen zu Haftungsfragen oder unfreiwilliger Komik. Und für Behörden und Gerichte brauchen Sie ohnehin eine beglaubigte Übersetzung durch eine öffentlich bestellte Person.
Orientierungswerte für den deutschen Markt. Was Sie tatsächlich zahlen, hängt vom Umfang ab – die verbindliche Zahl steht im Angebot des Anbieters.
| Leistung | Preisspanne | Wofür |
|---|---|---|
| Fachübersetzung | 0,10 – 0,25 € je Wort | Abhängig von Sprachpaar, Fachgebiet und Dringlichkeit. |
| Seltene Sprachkombinationen | 0,20 – 0,40 € je Wort | Je weniger verfügbare Fachkräfte, desto höher der Preis. |
| Beglaubigte Übersetzung | nach Normzeile, häufig 1,50 – 2,50 € | Durch öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer. |
| Nachbearbeitung maschineller Übersetzung | 0,04 – 0,10 € je Wort | Günstiger, setzt aber brauchbare Ausgangsqualität voraus. |
| Vier-Augen-Prinzip | 30 – 50 % Aufschlag | Zweiter Fachübersetzer prüft; bei Verträgen und Technik empfehlenswert. |
Hinweis: Fragen Sie nach dem Muttersprachlerprinzip: Fachübersetzer arbeiten in der Regel ausschließlich in ihre Muttersprache. Wer anbietet, in beide Richtungen gleich gut zu übersetzen, arbeitet nicht nach dem Branchenstandard.
Ein Fachübersetzer schafft etwa 2.000 bis 2.500 Wörter pro Tag. Für 10.000 Wörter sind vier bis sechs Arbeitstage realistisch, mit Zweitprüfung länger. Beglaubigte Übersetzungen benötigen zusätzlich Zeit für den Postversand des Originals.
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Immer dann, wenn eine Behörde, ein Gericht oder eine Hochschule das Dokument anerkennen soll – etwa bei Urkunden, Zeugnissen, Handelsregisterauszügen oder Gerichtsunterlagen. Anfertigen darf sie nur eine öffentlich bestellte und beeidigte Person. Eine fachlich gute, aber nicht beglaubigte Übersetzung wird dort nicht akzeptiert.
Für interne Dokumente, Produktlisten und wiederkehrende Standardtexte häufig ja, bei deutlicher Kostenersparnis. Nicht geeignet ist sie für Verträge, sicherheitsrelevante Anleitungen und Marketingtexte: Dort sind kleine Bedeutungsverschiebungen entweder haftungsrelevant oder geschäftsschädigend.
Weil sprachliche Feinheiten, aktueller Sprachgebrauch und Idiomatik zuverlässig nur in der Muttersprache beherrscht werden. Ein deutscher Muttersprachler mit sehr gutem Englisch erkennt in einem englischen Text nicht, was leicht unnatürlich klingt. Das Muttersprachlerprinzip ist deshalb Branchenstandard.
Über eine Terminologieliste, die zu Projektbeginn gemeinsam erstellt und danach fortgeschrieben wird. Bei größeren Volumen kommen Übersetzungsspeicher hinzu, die bereits übersetzte Sätze wiederverwenden – das senkt die Kosten bei Folgeaufträgen spürbar und hält die Sprache konsistent.
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