Steuerberaterkosten wirken undurchsichtig, weil sie nicht frei verhandelt, sondern nach einer Verordnung berechnet werden – abhängig von Umsatz, Bilanzsumme und Aufwand. Innerhalb des vorgegebenen Rahmens hat die Kanzlei allerdings Spielraum, und den nutzt sie unterschiedlich. Fragen Sie deshalb nicht nach dem Preis, sondern nach dem angesetzten Zehntelsatz und einer Schätzung für Ihr Unternehmen.
Orientierungswerte für den deutschen Markt. Was Sie tatsächlich zahlen, hängt vom Umfang ab – die verbindliche Zahl steht im Angebot des Anbieters.
| Leistung | Preisspanne | Wofür |
|---|---|---|
| Laufende Buchführung | nach StBVV, häufig 100 – 500 € / Monat | Abhängig von Umsatz und Belegmenge. |
| Jahresabschluss kleines Unternehmen | 800 – 3.000 € | Nach Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung. |
| Einnahmen-Überschuss-Rechnung | 300 – 1.200 € | Für Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende. |
| Betriebliche Steuererklärungen | 400 – 2.000 € | Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer. |
| Beratung nach Zeitgebühr | 80 – 180 € je Stunde | Für Gestaltungsfragen außerhalb der Standardleistungen. |
Hinweis: Die Verordnung gibt Gebührenrahmen vor, keine festen Beträge. Zwischen dem unteren und dem oberen Satz liegt oft der Faktor zwei bis drei. Fragen Sie im Erstgespräch ausdrücklich nach dem üblicherweise angesetzten Satz – das ist zulässig und aussagekräftiger als jede Pauschalauskunft.
Ein Kanzleiwechsel dauert vier bis acht Wochen. Idealer Zeitpunkt ist der Jahreswechsel, weil dann keine laufenden Vorgänge geteilt werden müssen. Die bisherige Kanzlei ist zur Herausgabe Ihrer Unterlagen verpflichtet, kann aber ein Zurückbehaltungsrecht bei offenen Rechnungen geltend machen.
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Weil Steuerberater an die Vergütungsverordnung gebunden sind. Die Gebühr ergibt sich aus Gegenstandswerten wie Umsatz oder Bilanzsumme, multipliziert mit einem Satz innerhalb eines vorgegebenen Rahmens. Eine Schätzung ist aber möglich und üblich – bestehen Sie darauf, bevor Sie beauftragen.
Bestehenden Vertrag fristgerecht kündigen, neue Kanzlei beauftragen, und die neue Kanzlei fordert die Unterlagen an. Die bisherige Kanzlei ist zur Herausgabe verpflichtet, darf sie aber bei offenen Honoraren zurückbehalten. Am reibungslosesten läuft der Wechsel zum Jahreswechsel.
Ein selbstständiger Buchhalter darf laufend buchen und Belege erfassen, aber weder Jahresabschluss noch Steuererklärungen erstellen und nicht steuerlich beraten – das regelt das Steuerberatungsgesetz. Für die Steuererklärung brauchen Sie also in jedem Fall einen Steuerberater oder erledigen sie selbst.
An der Erreichbarkeit und daran, dass Auswertungen zeitnah kommen. An Erfahrung mit Ihrer Branche und Rechtsform. Und daran, ob von sich aus auf Gestaltungsmöglichkeiten hingewiesen wird oder nur abgearbeitet wird, was Sie einreichen. Der Unterschied zeigt sich meist im ersten Jahr.
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