Bei der Buchführung ist die entscheidende Frage nicht der Preis, sondern die rechtliche Zuständigkeit. Ein selbstständiger Buchhalter darf laufend buchen und Belege erfassen, aber weder den Jahresabschluss erstellen noch die Steuererklärung einreichen oder steuerlich beraten. Das ist dem steuerberatenden Beruf vorbehalten. Wer das übersieht, hat am Jahresende einen zweiten Dienstleister und die Kosten doppelt.
Orientierungswerte für den deutschen Markt. Was Sie tatsächlich zahlen, hängt vom Umfang ab – die verbindliche Zahl steht im Angebot des Anbieters.
| Leistung | Preisspanne | Wofür |
|---|---|---|
| Laufende Buchführung klein | 100 – 250 € / Monat | Bis etwa 100 Belege monatlich. |
| Laufende Buchführung mittel | 250 – 500 € / Monat | Höhere Belegmenge, mehrere Konten, Kassenführung. |
| Jahresabschluss kleines Unternehmen | 800 – 3.000 € | Nach Vergütungsverordnung, abhängig von Bilanzsumme und Aufwand. |
| Einnahmen-Überschuss-Rechnung | 300 – 1.200 € | Für Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende. |
| Stundensatz selbstständiger Buchhalter | 35 – 70 € | Für laufende Erfassung ohne steuerliche Beratung. |
Hinweis: Digitale Belegübergabe senkt die Kosten spürbar. Viele Kanzleien gewähren Nachlässe, wenn Belege strukturiert digital eingereicht werden statt als Ordner mit Papier.
Die Einrichtung dauert zwei bis vier Wochen. Danach sollten monatliche Auswertungen innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Monatsende vorliegen – vorausgesetzt, die Belege sind vollständig eingereicht.
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Erlaubt sind laufende Buchführung, Belegerfassung, Kontierung und Lohnabrechnung nach Vorgabe. Nicht erlaubt sind Jahresabschluss, Steuererklärungen, Umsatzsteuer-Voranmeldung in eigener Verantwortung und jede steuerliche Beratung – das regelt das Steuerberatungsgesetz. Klären Sie den Umfang vorab, sonst brauchen Sie zusätzlich einen Steuerberater.
Durch Vorarbeit: Belege digital, vollständig und zeitnah einreichen, ein getrenntes Geschäftskonto führen, Bargeldgeschäfte minimieren und Rechnungen einheitlich benennen. Viele Kanzleien staffeln ihre Preise nach Aufwand – unsortierte Belege am Jahresende sind die teuerste Variante.
Monatlich, wenn Sie steuern wollen. Eine betriebswirtschaftliche Auswertung, die erst nach dem Quartal kommt, ist ein Rückblick, keine Entscheidungsgrundlage. Vereinbaren Sie feste Termine und liefern Sie im Gegenzug Ihre Belege verlässlich zu.
Für einfache Verhältnisse mit wenigen Belegen kann eigene Software sinnvoll sein und die laufenden Kosten senken. Sobald Umsatzsteuer, Anlagevermögen, Rückstellungen oder Auslandsgeschäfte hinzukommen, überwiegt das Fehlerrisiko. Häufig ist die Mischung am wirtschaftlichsten: eigene Erfassung, externe Prüfung und Abschluss.
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